Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2022
1. Allgemeines
Der Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit dem ISD erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Widersprechende Bedingungen sind ungültig. Die Angebote des ISD sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den ISD.
2. Leistungen
Bei einer Qualitätsabweichung vom vereinbarten Standard, erklärt sich der ISD bereit, nach zeitnahem Hinweis des Auftraggebers in Textform, die gerügte Dienstleistung zu überprüfen und an das vereinbarte Dienstleistungsniveau anzupassen.
3. Winterdienst
Die Leistungen werden nach den jeweiligen örtlichen Gemeindereinigungssatzungen hinsichtlich der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen durchgeführt. Die Erforderlichkeit eines Winterdiensteinsatzes wird der ISD selbstständig und rechtzeitig feststellen. Das Entfernen von Schnee und Eis kann in folgenden Fällen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach Absprache und ggf. gegen zusätzliche Bezahlung erfolgen: Schnee oder überfrierende Nässe, der von ungereinigten Nachbargrundstücken herübergetragen wird; Schnee oder überfrierende Nässe, der durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege geworfen wird; Glättebildung durch defekte Dachrinnen oder Schmelzwasser; bei vom Dach stürzenden Schneeverwehungen. Soweit Zugänge- und Einfahrten nicht versperrt werden, stehen zur Ablagerung des anfallenden Schnees die Ränder der zu räumenden Flächen zur Verfügung. Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur gegen gesonderte Beauftragung und Berechnung. Kann der ISD aufgrund höherer Gewalt oder anderen nicht durch ihn verschuldeten Ereignissen ein Grundstück nicht erreichen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Der Auftraggeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das jeweilige Grundstück über öffentlichen oder privaten Raum mit Fahrzeugen erreicht werden kann. Der Winterdienst erfolgt ohne ausdrückliche Beauftragung im Einzelfall lediglich in der Wintersaison. Diese liegt zwischen dem 01.11. und 31.03. . Winterdiensteinsätze vor und nach der Saison werden gesondert nach Aufwand mit einer zu vereinbarenden Einsatzpauschale abgerechnet.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat vor Auftragsbeginn eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die Immobilie sicherzustellen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Weicht der übernommene Pflegezustand der Immobilie deutlich von dem besichtigten Zustand bei Angebotserstellung ab, kann der ISD innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbeginn ein Angebot für den erhöhten Einmalaufwand unterbreiten. Wird diese Beauftragung durch den Auftraggeber nicht übernommen, so behält sich der ISD vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber stellt dem ISD ohne Berechnung die erforderlichen Schlüssel, Zugang zu fließendem kalten Wasser und Strom zur Verfügung. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem ISD einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien und Maschinen.
5. Vergütungen
Die gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erteilung eines SEPA Mandats zugunsten des ISD Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt sieben Arbeitstage nach Rechnungsversendung des ISD. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der ISD kann für einen solchen Fall zudem die Durchführung der weiteren Dienstleistung einseitig einstellen. Im Fall der Einstellung der Dienstleistung bietet der ISD dem Auftraggeber bereits hiermit seine Dienstleistungsdurchführung entsprechend des Leistungsverzeichnisses an.
Ersatzteile und Material für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Gefahr in Verzug ist der ISD berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen des ISD in Verzug, so ist der ISD berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Erlass des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist der ISD zur sofortigen Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Leistung berechtigt. Der ISD hat in diesen Fällen zudem das Recht, einseitig den Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den ISD anerkannt.
6. Preisanpassungsklausel
Wegen der Lohnintensität, der vom ISD zu erbringenden Leistungen ist der ISD u. a. bei einer Änderung der Tariflöhne der IG-Bauen-Agrar-Umwelt, der Sozialbeitragsleistungen, der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und/oder des Mindestentgeltes nach dem Entsendegesetz oder sonstiger gesetzlicher Mehraufwände berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehrleistungen zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden.
7. Haftung
Die Haftung des ISD für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter in Ausführung der Verrichtung schuldhaft verursachte Schäden wird der Höhe nach auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages beschränkt. Die Deckungssummen dieses Vertrages stellen in jedem Fall die Haftungshöchstgrenzen dar und betragen je Versicherungsfall 10 Mio. EUR pauschal für versicherte Personen und/oder Sachschäden und 1 Mio. EUR für versicherte Vermögensschäden. Alle Deckungssummen gelten je Versicherungsfall, begrenzt auf das 2-fache je Versicherungsjahr.
8. Betriebsübergang
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass ein Betriebsübergang gemäß §613a BGB nicht stattfindet. Der ISD übernimmt bei der Leistungserbringung weder Mitarbeiter noch Kunden noch Gerätschaften des Auftraggebers. Für den Fall der gerichtlichen Feststellung eines Betriebsübergangs stellt der Auftraggeber den ISD von den dadurch entstehenden Kosten und Verpflichtungen frei.
9. Datenschutz
Die Erhebung und die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers oder dessen Vertreters durch den ISD erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO ausschließlich zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Verschwiegenheit darüber zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
10. Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.
11. Gerichtsstand/ Außergerichtliches Schlichtungsverfahren
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag und dem Leistungsverzeichnis wird der Sitz des ISD Immobilien Service Deutschland – Lüdenscheid - vereinbart. Der ISD nimmt nicht am außergerichtlichen Schlichtungsverfahren gemäß § 36 VSBG teil, ein Schlichtungsverfahren wird daher in jedem Einzelfall ausgeschlossen.