Über 40 Jahre
Erfahrung in der Gebäudereinigung
Über 40 Jahre
Erfahrung in der Gebäudereinigung
Über 100
Niederlassungen deutschlandweit
6.700.000
Quadratmeter betreute Winterdienstfläche
Rund 7.000
Mitarbeiter in der Festanstellung
Wir übernehmen die Schneeräumung auf öffentlichen und privaten Wegen, Hauszugängen, Tiefgaragenzufahrten, Stellplätzen und Hofflächen. Unsere Teams arbeiten mit Besen und Schneeschiebern auf kleineren Flächen und mit professionellen Räumfahrzeugen, von Einachsräumgeräten über Traktoren bis zum Straßenräumgerät, auf größeren Arealen. Dabei richten wir uns nach der jeweils gültigen Gemeindereinigungssatzung vor Ort.
Glatteis ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Wir übernehmen die Streupflicht für Ihre Flächen und stellen Auftaumittel und Granulat, zum Beispiel Splitt. Nach der Saison entfernen und entsorgen wir das Streugut fachgerecht, sodass Sie sich um diesen Punkt nicht selbst kümmern müssen.
Ihre Winterdienstbereitschaft ist grundsätzlich in unserem Angebot enthalten. Unsere Winterdienstbeauftragten verfolgen die Wetterlage stundengenau, damit unsere Teams rechtzeitig vor Glätte und Schneefall vor Ort sind, auch mehrmals täglich bei anhaltendem Wetterumschwung.
Zum Winterdienst zählen das Schneeräumen und der Streudienst auf Gehwegen, Zufahrten, Parkflächen und Zugängen sowie die Wetterbeobachtung und Einsatzbereitschaft, damit rechtzeitig reagiert werden kann.
Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht bei den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise bei den Verwaltungen einer Immobilie. Diese Pflicht lässt sich vertraglich an einen Dienstleister wie den ISD übertragen, der die Verkehrssicherung dann verlässlich übernimmt.
Winterdienst wird in Deutschland üblicherweise für den Zeitraum von November bis März vereinbart, da in dieser Zeit mit Schnee und Glätte zu rechnen ist. Das kann je nach Satzung und Region leicht abweichen, eine bundesweit einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht.
Eine Befreiung von der Räum- und Streupflicht ist im Einzelfall möglich, hängt aber von der jeweiligen kommunalen Satzung und der individuellen Situation ab. Bitte lassen Sie diesen Abschnitt vor Veröffentlichung juristisch prüfen.